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Datenschutzbeauftragter
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Datenschutzbeauftragter

Externer Datenschutzbeauftragter

Externer DSB, fast jeder benötigt ihn, kaum jemand hat ihn.

 

Die Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten ist in § 4f BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) geregelt.

Sie benötigen einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten, sofern einer der folgenden vier Punkte in Ihrem Unternehmen gegeben ist:

 

  • wenn personenbezogene Daten automatisiert erhoben, verarbeitet oder genutzt werden und damit i.d.R. mind. 5 Arbeitnehmer ständig beschäftigt sind;
  • wenn personenbezogene Daten auf andere Weise verarbeitet werden und damit i.d.R. mind. 20 Arbeitnehmer beschäftigt sind.
  • wenn automatisierte Verarbeitungen vorgenommen werden, die einer Vorabkontrolle gem. § 4d Abs. 5 BDSG unterliegen (unabhängig von der Anzahl der AN)
  • wenn personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung oder der anonymisierten Übermittlung verarbeitet oder genutzt werden.

Unterbleibt die Bestellung, kann dies mit einer Geldbuße von bis zu 25.000,-- € geahndet werden.

 

Die Anforderungen an den Datenschutzbeauftragten sind sehr umfangreich. Sie umfassen rechtliche, technische, organisatorische, pädagogische, didaktische und kommunikative Fähigkeiten. Es ist mit dem Gesetz unvereinbar, dass der Datenschutzbeauftragte der Geschäftsführung des Unternehmens angehört.

 

Wir stellen Ihnen einen zertifizierten DSB zur Verfügung !

Rufen Sie uns an.

02962-9778 0

 

Ansprechpartner Herr Kneer

 

 

Kosten sparen mit dem externen Datenschutzbeauftragten !

Grundsätzlich muss die Person des Datenschutzbeauftragten nicht dem eigenen Betrieb angehören. Auch die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten ist zulässig.

 

KB Solutions stellt für Sie einen externen Datenschutzbeauftragten, der sämtliche vom Gesetzgeber vorgesehenen organisatorischen, administrativen und technischen Service-Leistungen für Ihr Unternehmen erbringt.

 

Auszug aus unserem Angebot:

  • Unterstützung bei der Erstellung einer Firmenpolicy (Verfahrensanweisungen)
  • Unterstützung und Beratung bei der Festlegung von Datenschutzgrundsätzen
  • Erstellen eines Verfahrensverzeichnisses nach § 4e BDSG
  • Mitarbeiterschulungen über die Erfordernisse des Datenschutzes (BDSG)
  • jährliche Audits
  • Grundkontrolle der Funktion und Effektivität der Firewalls
  • Überprüfung der Anti-Virus-Software auf Aktualität und Updateverfahren
  • Überprüfung der Datensicherung auf Backup- und Restore-Konzepten
  • Überprüfung der grundlegenden Betriebssystemsicherheit im Netzwerk
  • Kontrolle der Netzwerk- und Internetsicherheit
  • Überprüfung der Regelung für die Einrichtung und Nutzung des Internetzugangs unter
  • Sicherheitsaspekten
  • Erstellung des Audit-Berichtes an die Unternehmensleitung

Vorteile des Einsatzes eines externen Datenschutzbeauftragten

  • Wesentlich niedrigere Kosten (Initial- und Folgekosten)
  • Kalkulierbare Kosten
  • Umfangreiche Kenntnisse im Bereich des Datenschutzes und der Datensicherheit (juristische, betriebswirtschaftliche, technische, fachliche Aspekte)
  • Sehr hohe Fachkunde in der Informationstechnologie, u.a. durch Kenntnisse der Abläufe in anderen Unternehmen
  • Kein „Kündigungsschutz“
  • Kurzfristige Verfügbarkeit
 
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